Gesundheitszeugnis / Amerikanische Faulbrut (AFB) / Probennahme
In Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt, ist eine Selbstbeprobung für die Faulbrutuntersuchung (AFB) zur Ausstellung einer Seuchenfreiheitsbescheinigung möglich.
Dazu werden Proben aus dem brutnahen Futterkranz von bis zu 10 Völkern entnommen und einem verschlossenen Gefrierbeutel an die folgende Adresse geliefert:
Beethoven 7, 25524 Itzehoe, werktags von 8:00 – 16:00 Uhr – , siehe Kartenausschnit oder direkt per Post an das Landeslabor : Max-Eyth-Str. 5, 24537 Neumünster.
(Achtung – unser Labor erkennt nur 10 Völker in einer Probe an)
Hier ist das aktuelle Formular auf der Internetseite des Veterinäramtes: Begleitformular AFB Untersuchung, es kann heruntergeladen, bearbeitet und ausgedruckt werden
Die Probennahme ist auf Seite 2 des Begleitformulars ausführlich erläutert. Weiterhin bietet dieses Video eine gute Anleitung und Erläuterung : Youtube Video Wandern & AFB Beprobung
Bitte übermittelt das Untersuchungsergebnis an den Kassenwart des Vereins. In der Regel erfolgt ein Erstattung der Untersuchungskosten auf das Konto des Mitglieds (soweit Lastschriftzahlung vereinbart ist).
Datenschutzerklärung, Information zur Versicherung und Zusatzversicherung
Datenschutzerklaerung_IV Itzehoe
Unsere Mitglieder sind versichert durch eine Imkerversicherung über
Gaede & Glauerdt Assecuradeur GmbH & Co. KG versichert.
Die Versicherung umfasst folgende Schäden und Ausgleichsbeträge. Infos dazu findet ihr im Downloadbereich unter Formulare.
Informationen und Formulare zu der Versicherung, findet ihr auf der Seite des Landesverbandes.
Darüber hinaus kann jedes Vereinsmitglied eine freiwillige Ergänzungsversicherung abschliessen:
Der Verein stellt für seine Mitglieder und Angehörigen Schutzkleidung zur Verfügung
Wir haben zur Zeit 10 Kinder Schleier.
- Die Schutzkleidung kann nur von Mitgliedern des Imkervereins Itzehoe und Umgebung ausgeliehen werden.
- Wer die Schutzkleidung ausleiht, muss eine Kaution in Höhe von 100,-€ hinterlegen und einen zeitnahen sowie verbindlichen Termin für die Rückgabe angeben. Fehlt etwas oder ist die Kleidung beschädigt, wird die Kaution für die Ersatzbeschaffung verwendet.
- Die Weitergabe der Schutzkleidung ist untersagt.
- Die Kleidung ist pfleglich zu behandeln und sauber zurück gegeben werden.
Kontaktaufnahme über info@imkerverein-itzehoe.de
(bitte rechtzeitig bevor die Kleidung benötigt wird):
Was muss ich tun wenn eine Krankheit oder ein Schaden auftritt
Was tun bei Schaden an Bienenvölkern
Was ist zu tun, wenn der Verdacht auf eine meldepflichtige Krankheit bei den eigenen Bienen vorliegt?
Was ist zu tun, wenn der Verdacht auf einen Giftschaden bei einem oder mehreren Bienenvölkern besteht?
- Bei Feststellung eines Schadens an einem oder mehreren Bienenvölkern muss unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstattet und der/die 1. Vorsitzende informiert werden.
- Nichts verändern oder aufräumen! Der Schaden muss immer dokumentiert werden.
- Die Polizei muss den Schaden aufnehmen und der/die 1. Vorsitzende muss für die Imkerversicherung den „Tatort“ besichtigen und den Schaden dokumentieren. Nach Feststellung des Schadens muss die Meldung der Vorsitzenden mit dem Protokoll der Polizei innerhalb von 3 Tagen an den Landesverband gegeben werden.
- Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Bienensachverständigen oder direkt an den Kreisveterinär.
- Die Bienenvölker dürfen nicht mehr transportiert werden, sondern müssen an diesem Standort stehen bleiben.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Bienensachverständigen oder direkt an den Kreisveterinär.
Wanderung mit den Bienen
- Wenn Sie innerhalb des Kreisgebiets in eine Tracht z.B. Rapsblüte wandern, so ist vorab eine Information an den Kreisveterinär zu geben, wo Ihre Völker stehen und wie viele Völker dort stehen.
- Sollte das Kreisgebiet zum Wandern verlassen werden, muss eine Futterkranzprobe vom Veterinär oder BSV’ler gezogen werden (siehe AFB Beprobung)
- Beim Zurückwandern muss auch eine Futterkranzprobe gezogen werden.
- Der jeweilige Veterinär stellt dann ein Gesundheitszeugnis aus, das dann in dem neuem Kreis beim Veterinär abgeliefert werden muss.
- Weiterhin ist an den Völkern ein Meldeschein anzubringen, mit Ihrer Adresse und Telefonnummer.